Grundsteuerreform in Rheinland-Pfalz

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Landesamt für Steuern

Grundsteuerreform – Informationen

Grundbesitz wird in Deutschland vollständig neu bewertet. Entscheidend hierfür ist der Wert des Grundbesitzes zum Stichtag 1. Januar 2022. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer auf Basis des reformierten Grundsteuerrechts von den Städten und Gemeinden erhoben.

 

Das Landesamt für Steuern veröffentlicht im Folgenden wichtige Informationen.

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Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Grundsteuerreform.

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Die Unwetter im Juli haben insbesondere im Norden von Rheinlan-Pfalz zu beträchtlichen Schäden geführt. Hilfen für die Betroffenen sind auch in Form von steuerlichen Entlastungen möglich.

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Identifikationsnummer

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Auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern erhalten Sie alle wissenswerten Informationen zur steuerlichen Identifikationsnummer.

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Glühbirne

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Mit Hilfe einer einmaligen Energiepreispauschale sollen Bürgerinnen und Bürger finanziell entlastet werden. Im Zusammenhang mit der Auszahlung haben Arbeitgeber wie auch Erwerbstätige Besonderheiten zu beachten.

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